Über Rechtsanwalt Thomas Stein
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG:
Rechtsanwalt Thomas Stein hat die Kanzlei am 1. Januar 1991 in Limburg gegründet.
MITARBEITERZAHL:
Die Anwaltskanzlei besteht aus insgesamt fünf Fachkräften – Kanzleiinhaber Thomas Stein und vier Rechtsanwaltsfachangestellten.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN:
Die Mandantschaft der Kanzlei kommt größtenteils aus der Region Limburg-Weilburg und zum Teil auch aus den Regionen Westerwald und Taunus.
LEISTUNGEN:
Im Tätigkeitsfeld Erbrecht umfasst das Angebot:
- Testamentsgestaltung
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinanträge
- Sozialhilferegress
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Erbenhaftung
- Erbschaftssteuer
In Sachen Familienrecht kümmert sich das Team um folgende Themenbereiche:
- Scheidung/Trennung
- Zugewinnausgleich
- Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Eheverträge
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Haushalt
- Elternunterhalt
- Ausgleichsansprüche
- Sozialhilferegress
Ein Spezialgebiet ist ferner das Seniorenrecht:
- Altersvorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsrecht
- Pflegeversicherung
- Heimgesetz
- Versorgungsausgleich
- Elternunterhalt
- Sozialhilferegress
- Übergabevertrag
- Verbraucherschutz
- Fahrerlaubnis
- Partnervermittlung
ERFOLGSFAKTOREN:
Rechtsanwalt Thomas Stein hat in rund 35 Anwaltsjahren fundiertes Fachwissen erworben und immense Erfahrungen gesammelt. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, glänzt aber auch in anderen Rechtsgebieten. Ständige Fortbildung und stetige Lektüre vieler Fachzeitschriften garantieren ein adäquates Niveau im Hinblick auf die Lösungen der Mandantenprobleme. Die Mandanten/-innen schätzen insbesondere seine empathische Art und die verständliche Kommunikation.
ERWÄHNENSWERTES:
Rechtsanwalt Thomas Stein wurde in Limburg geboren. Nach dem Abitur 1975 folgte das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, das er 1981 mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich abschloss. Das zweite Staatsexamen absolvierte er dann 1984. Ab diesem Zeitpunkt war er auch als Anwalt tätig. 1991 eröffnete er die eigene Kanzlei.
Thomas Stein ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde, im Institut für Erbrecht, im Verein VorsorgeAnwalt, in der Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht und -medizin sowie in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Er ist Vorsitzender des Limburger Anwaltvereins und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht und -medizin. Darüber hinaus engagiert er sich als ständiger Autor für vier juristische Fachzeitschriften.
Spezialisierungen/Suchbegriffe
- Seniorenmedizin
- Seniorenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Erbrecht
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