Handwerker für einen inhabergeführten Betrieb (m/w/d)
OBMOSE GmbH
Bottroper Straße 15
46244 Bottrop
Vollzeit
kein Homeoffice
Über uns:
Wir sind ein inhabergeführter Handwerksbetrieb und sind auf Wandverkleidungen in diversen Bereichen spezialisiert. Zur Verstärkung unseres engagierten Teams suchen wir ab sofort einen vielseitigen Handwerker (m/w/d).
Ihre Aufgaben:
- Durchführung von handwerklichen Arbeiten in den Bereichen Wandverkleidung, Bodenlegen, Montage von Handläufen, Aufmaßnehmen
- regelmäßige Montageeinsätze (deutschlandweit)
- Umsetzung von Kundenaufträgen nach individuellen Wünschen und Vorgaben
Ihr Profil:
- Führerschein Klasse B
- verhandlungssichere Deutschkenntnisse
- Bereitschaft für regelmäßige Montageeinsätze (Spesen werden ausgezahlt)
- Berufserfahrung im Handwerk
- abgeschlossene Ausbildung als Maler, Lackierer, Schreiner oder vergleichbar von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
Wir bieten:
- ein familiäres Betriebsklima mit flachen Hierarchien
- abwechslungsreiche Tätigkeiten und spannende Projekte
- leistungsgerechte Bezahlung inklusive Spesenausgleich bei Montageeinsätzen
- Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an:
OBMOSE GmbH
Boystraße 99
45968 Gladbeck
Dirk Krause: 0178 1429286
Tim von Gradowski: 0178 3569482
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!

Arbeitgeberprofil
Wir glauben an unsere Mitarbeiter:innen – diese Philosophie hat OBMOSE den Ruf eines tollen Arbeitgebers in der Region eingebracht, der eine Vier-Tage-Woche implementiert hat und zusätzlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie betriebliche Krankenversicherung bietet. Flexibilität und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter:innen werden bei OBMOSE besonders geschätzt. Auch Quereinsteiger:innen mit Talent fürs Handwerk werden ermutigt, sich einzubringen. Die offene Einstellung gegenüber allen Geschlechtern spiegelt sich in der aktuellen Suche nach qualifizierten Fachkräften wider.
Jetzt bewerbenFirmenABC-Nr. 158