LCC GmbH
Legal Consultancy & Compliance
in Mainz
(8 Bewertungen / 100% Empfehlungsrate)
Über LCC GmbH Legal Consultancy & Compliance
Die LCC GmbH (Legal Consultancy & Compliance) wurde, der Kanzleigründung mit dem Spezialgebiet „Export- und Sanktionsrecht“ im Jahr 1993 folgend, von den Rechtsanwälten John & Brunnett als ein auf Full-Service-Lösungen im Bereich Sanction-Screening spezialisiertes Unternehmen gegründet.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN:
Die Kunden/-innen der LCC GmbH kommen in der Regel aus Deutschland, Italien und Österreich. Internationale Kunden/-innen, auch aus der EU und der Schweiz, werden von dem Schwesterunternehmen ECC GmbH (European Compliance Company GmbH – Web: ECCWEB.CH ) mit Sitz in der Schweiz betreut.
LEISTUNGEN:
Die Rechtsanwälte John & Brunnett sowie alle LCC-Experten sind seit fast drei Jahrzehnten als erfolgreiche Rechtsanwälte auf den Gebieten Außenwirtschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig und spezialisiert. Die LCC GmbH bietet das komplette Know-how zur Optimierung der Geschäftsabläufe, den passenden Service für Wartung und Update sowie eine professionelle Beratung rund um die Anforderungen einer zeitgemäßen Zoll- und Außenhandelsabwicklung im technischen Bereich. Das Team ist seit mehr als 20 Jahren auf die Bearbeitung aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit innerdeutschen, europäischen und internationalen Warenbewegungen, besonders im beratenden und bewertenden Bereich für Sanktionslistenprüfungen, spezialisiert. Daher ist die LCC GmbH ein verlässlicher, akribisch und minutiös arbeitender Partner für Unternehmen.
Durch die Terroranschläge der Jahre 2001 und 2002 hat sich die Welt nachhaltig verändert. Zur Überwachung internationaler Geschäftsprozesse wurden weitreichende Maßnahmen beschlossen. Verstöße und Zuwiderhandlungen, egal, ob vorsätzlich oder fahrlässig, werden in allen Ländern bei Verletzung der Sanktionsvorschriften hart bestraft.
Es ist verboten, mit Geschäftspartnern, Kunden/-innen und Lieferanten, die in den Sanktionslisten genannt sind, Geschäfte zu machen, egal, wo der Geschäftskontakt stattfindet oder das Geschäft abgewickelt wird. ALLE deutschen und europäischen Unternehmen sind deshalb verpflichtet, JEDEN Geschäftspartner anhand der aktuellen Sanktionslisten zu überprüfen. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen werden die Geschäftsführer und Vorstände sowie die direkt handelnden Personen persönlich in die strafrechtliche Verantwortung genommen.
Verletzungen der Verbotsnormen werden mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet (§§ 17, 18 AWG). Dies stellt Unternehmen vor die schwierige Aufgabe, rechtssichere Prüf- und Bewertungsverfahren einzuführen, Experten/-innen für diese Tätigkeit auszubilden und vorzuhalten – oder aber dieses Risk-Management auf die LCC GmbH zu übertragen. Hierzu bietet die LCC die Full-Service-Lösung im Sanction-Screening an.
Dieses Sanction-Screening-Erfordernis als Risk-Management wird neben den europäischen Vorschriften zusätzlich stark durch das US-Exportrecht geprägt, das aufgrund der extraterritorialen Wirkung alle Unternehmen weltweit massiv belastet: Die zusätzliche Pflicht zur Beachtung der US-Listen ergibt sich aus den US-Sanction-Regulations und/oder der Eigenschaft „US-Person“. Die Vorschriften zu den „Secondary Sanctions“ verpflichten jedes Unternehmen weltweit, auch ohne Bezug zu den USA oder zu US-Gütern, ein Sanction-Screening der US-Sanktionslisten durchzuführen. Verletzungen der US-Verbotsnormen werden mit hohen Haftstrafen und dem Eintrag in US-Listen geahndet. Mit dem Listeneintrag werden der Einkauf von US-Gütern von und der Verkauf von Waren an US-Unternehmen bzw. in die USA verboten. Auch viele deutsche und europäische Unternehmen beachten die US-Listen und verweigern die Zulieferung von Gütern an gelistete Unternehmen. Bei der Einreise in die USA droht zusätzlich die Festnahme und die Verurteilung zu hohen Freiheitsstrafen (US-Gefängnis).
Für die Etablierung und Durchführung des Sanction-Screenings nach europäischem und US-amerikanischem Recht haftet die Geschäftsführung bzw. der Vorstand.
Wird ein Sanction-Screening weder etabliert noch durchgeführt, ist dies ein leichtfertiges und damit vorsätzliches strafbares Organisationsverschulden. Wird wegen des fehlenden Screenings ein verbotenes Geschäft mit einer von den Sanktionslisten erfassten, also sanktionierten Person/Unternehmen/Organisation durchgeführt, handelt es sich zwangsweise ebenfalls um eine vorsätzliche Straftat der Geschäftsführer bzw. Vorstände.
Die LCC ist darauf spezialisiert, diese den Unternehmen obliegende Bürde durch die rechtssichere und verantwortliche ÜBERNAHME der vollständigen PRÜFUNG aller Geschäftskontakte gegen die Sanktions- und Embargolisten sowie die BEWERTUNG bei Verdachtsfällen und Treffern den Unternehmen abzunehmen und die Belastungen aufzufangen.
Die LCC GmbH untersucht mit hoch entwickelter Software unter Nutzung von KI (künstlicher Intelligenz) und erfahrenen Experten/-innen Kunden/-innen, Lieferanten und Partnerunternehmen, also alle Geschäftskontakte im Inland, EU-Binnenmarkt und Ausland, um sicherzustellen, dass diese Geschäftsbeteiligten „Sanction-Free“ sind und ein Geschäftskontakt mit diesen keinen Compliance-Verstoß darstellt.
Leistungsübersicht:
- Expertenlösungen und Full-Service-Dienstleistungen, die Unternehmen rechtssicher im Markt platzieren
- Outsourcing und Übernahme komplizierter und aufwändiger Compliance-Prüfungen
- maßgeschneiderte Lösungen, die verhindern, dass Compliance-Anforderungen fahrlässig verletzt werden – mit rechtssicherer Bewertung
- Reduzierung der internen Kosten und Ressourcen bis zu 90 % gegenüber einer eigenen Inhouse-Lösung
- Sanktionslistenprüfung
- sichere Supply-Chain
- rechtssichere Beratung
ERFOLGSFAKTOREN:
Die jahrzehntelange Erfahrung in den einschlägigen Rechtsgebieten zeichnet das Unternehmen ganz besonders aus. Keiner der Experten/-innen hat weniger als 20 Jahre Berufserfahrung aufzuweisen.
ERWÄHNENSWERTES:
Die Rechtsanwälte John & Brunnett sowie die in der LCC tätigen Experten/-innen sind auf die Rechtsgebiete Außenwirtschaftsrecht, Ausfuhrkontroll-, Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bringen damit optimale Voraussetzungen für die rechtssichere Bewertung und Beratung mit.
Spezialisierungen/Suchbegriffe
- Außenhandelsabwicklung
- Sanktionslistenbewertung
- Compliance-Beratung
- Rechtsberatung
- Optimierung der Geschäftsabläufe
- Sanktionslistenprüfung
- Outsourcing von Sanction-Screening
- Rechtsanwalt
- Full-Service-Dienstleistungen
- Außenwirtschaftsrecht
- Englisch
Bewertungen
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Redaktionstipp!
Das kompetente und erfahrene Team punktet mit einer effizienten und profunden Beratung im brisanten Themenfeld Compliance und unterstützt Unternehmen die weltwirtschaftlichen Regeln im Falle von Embargos, Strafzöllen und Ausfuhrrestriktionen einzuhalten.
Internationales Institut für Steuer- und Wirtschaftsrecht e. V., Mainz
am 07.02.2019
★★★★★
Das Fach-Know-how der LCC-Experten gebündelt mit langjähriger Praxiserfahrung, unterstützt durch exzellente Prüfsoftware, haben das "LCC-Full-Service-Modul" zu einem einzigartigen Compliance-Tool werden lassen. Kein Unternehmen, egal ob klein oder groß, hat heute noch eine akzeptable Entschuldigung nicht compliant zu sein.
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Pfeiffer Immobilien Wolfgang Weber, Ass. Jur.,
am 07.02.2019
★★★★★
Dass die LCC GmbH den Unternehmen im Sinne eines Risiko-Outsourcing die Last der Geschäftspartnerprüfung abnimmt und damit das Risiko für strafbare Geschäftskontakte mit gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen eliminiert, ist ein besonderer Verdienst der LCC-Experten und kann nicht hoch genug geschätzt werden.
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Anonym (GF Automotiv), München
am 07.02.2019
★★★★★
Als Gesellschafter-Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortlicher bin ich strafrechtlich persönlich Haftender für Fehler im Außenhandel. Die gesetzliche Verpflichtung einer Geschäftspartnerprüfung lag uns allen schwer im Magen, denn mit 79 Mitarbeitern konnten wir dies nicht bewältigen. Erst das Full-Service-Modell der LCC GmbH und deren Experten, von deren absoluter Professionalität ich mich persönlich überzeugen konnte, haben uns die Möglichkeit gegeben uns seitdem rechtssicher im Markt aufzustellen. Ein Problem weniger! PS: Ich/wir müssen leider anonym bleiben, da wir 10 Jahre lang ohne Geschäftspartnerprüfung gearbeitet haben.
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KIT, Wiesbaden Nabiel Khubeis, Gesellschafter-Geschäftsführer
am 07.02.2019
★★★★★
Noch nie war ein kompetentes und rechtsicheres Risk-Management so preiswert umzusetzen. Nach unserer internen Berechnung hätte uns der Aufbau einer eigenen Prüfroutine mit eigener Software mit Updateservice plus Prüfung und Bewertung im Haus, das fünffache der LCC-Gebühren gekostet.
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Volz Servos GmbH & Co. KG, Offenbach Phillipp Volz, Gesellschafter-Geschäftsführer
am 07.02.2019
Heike Frees-Göllner, Kanzlei Göllner & Kollegen, Rechtsanwältin und Strafverteidigerin
am 07.02.2019
★★★★★
Viele Unternehmen sind immer noch so naiv zu glauben, nichts zu tun sei eine Lösung. Zahlreiche Gerichtsverfahren belegen, dass dies eine strafrechtlich gefährlicher, ja sogar existenzgefährdender, Trugschluss ist. Dem Staatsanwalt erklären zu wollen "die Prüfung war mir zu aufwändig" oder "ich wusste nicht wie wir das machen sollen" ist, vor einer Strafandrohung von mindestens einem bis zu 10 Jahren Gefängnis (§17 AWG), ersichtlicher Unsinn. Das "leichtfertige" Unterlassen einer Geschäftspartnerprüfung ist somit nicht nur äußerst gefährlich, sondern spätestens mit dem Compliance-Modul der LCC sogar völlig unnötig.
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Rohde & Schwarz Gerd Mill Leiter Ausfuhrkontrolle a. D.; München
am 07.02.2019
★★★★★
„Da es verboten ist, mit gelisteten Personen bzw. Organisationen Geschäfte zu machen, müssen alle vergangenen, aktuellen und neuen Geschäftskontakte geprüft werden, und dies jeden Tag aufs Neue!“ Mit dem Angebot eines Full-Service-Moduls für die rechtssichere Prüfung und Bewertung von europäischen und internationalen Sanktionslisten sichert die LCC GmbH viele Unternehmen ab, die dies aus eigener Kraft nicht leisten können oder unter Kostengesichtspunkten nicht als Inhouse-Lösung etablieren möchten.
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