Eltern haben eine Menge an Rechten und Pflichten ihren Abkömmlingen gegenüber. Vom Sorge- und Umgangsrecht, über Erziehungsrecht und Vermögenssorge bis hin zur Unterhaltspflicht. Nachstehender Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber den Kindern.
Welche Rechte und Pflichten haben Eltern gegenüber ihren Kindern?
Elternrechte und Elternpflichten in Deutschland sind insbesondere im Sorgerecht geregelt. Eltern dürfen und müssen ihre Kinder erziehen, sich um deren Gesundheitsversorgung und Vermögensverwaltung kümmern. Auch müssen sie die Kinder deren Alter entsprechend beaufsichtigen.
Was sagt die UN-Kinderrechtskonvention?
In der UN-Kinderrechtskonvention steht in Artikel 5 : „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“ >> Mehr zur UN-Kinderrechtskonvention lesen
Was sagt das Grundgesetz dazu?
Die Stellung der Elternrechte ist im Artikel 6 des Grundgesetzes klar hervorgehoben ( Art. 6 Absatz 2 und 3 GG ): „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Sowie: „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“
Was heißt, „das Elternrecht ist ein Pflichtrecht“?
Beim Elternrecht handelt es sich um ein Pflichtrecht in Bezug auf ihre Kinder. Es ist ein Grundrecht, welches zum Wohle der Kinder ausgeübt wird. Das heißt, dass dieses Grundrecht der Eltern zwar ein Recht ist, aber gleichzeitig eine große Verantwortung und Verpflichtung den Kindern gegenüber bedeutet.
Wahrung des Kindeswohls
Zu den Pflichten der Eltern gehört auch die Pflicht, stets für das Kindeswohl zu sorgen . Der Begriff bezieht sich auf die körperliche, psychische und seelische Gesundheit des Kindes . Das Kindeswohl ist ein rechtlich undefinierter Begriff, jedoch kommt ihm in allen familienrechtlichen Angelegenheiten eine außerordentliche Wichtigkeit zu.
Kommt es zu einer Kindeswohlgefährdung , hat der Staat die Pflicht, einzugreifen. Dies nennt man auch „Wächteramt des Staates“. Ein wesentlicher Akteur hierbei ist das Jugendamt bzw. die Kinder- und Jugendhilfe . Hinweis: Typische Formen der Kindeswohlgefährdung sind z.B. körperliche oder seelische Vernachlässigung oder sexualisierte Gewalt .
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge (auch „Sorgerecht“) ist Recht sowie Pflicht der Eltern . Sie sind dazu ermächtigt und verpflichtet, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ( § 1626 Abs. 1 BGB ) geregelt. Die elterliche Sorge ist ein Pflichtrecht. Das heißt, es geht in erster Linie um das Wohl des Kindes.
Personensorge
Die Personensorge ist einer der Teilgebiete der elterlichen Sorge. Es betrifft die Sorge um die direkte Person des Kindes . Sie unterteilt sich in folgende wesentliche Teile:
- Aufsichtspflicht:
Eltern sind gegenüber ihren minderjährigen Kindern aufsichtspflichtig. Sie müssen einerseits ihren minderjährigen Nachwuchs vor Gefahren und Schäden bewahren , andererseits müssen sie auch dritte Personen vor Schäden durch die minderjährigen Kinder schützen . Verletzen sie die Aufsichtspflicht , ist das ein Haftungstatbestand. - Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt den Eltern das Recht, über den räumlichen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen ( § 1631 BGB ). Dies umfasst den Wohnsitz, den gewöhnlichen und den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes.
Hinweis: Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, darf ein Elternteil nicht ohne die Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland reisen. Tut er es doch, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Erziehungsrecht:
Die Eltern haben ein Erziehungsrecht. Das bedeutet, sie dürfen und müssen ihre Kinder erziehen, pflegen und versorgen . Eltern haben zudem auch ein Recht auf religiöse Erziehung . - Gesetzliche Vertretung des Kindes:
Die gesetzliche Vertretung durch die Eltern ist im § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelt. Haben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht , ist das Kind von ihnen gemeinsam zu vertreten .
Hinweis: Ist Gefahr in Verzug, sind sogar beide Elternteile berechtigt, Rechtshandlungen für die Wahrung des Kindeswohls zu tätigen. Unabhängig davon, ob beide das Sorgerecht haben.
- Gesundheitsfürsorge:
Die Eltern müssen das Kind zum Beispiel ausreichend und ausgewogen ernähren, es vor Witterung schützen, oder auch auf einen gesunden altersgerechten Schlaf-Rhythmus achten. Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge müssen schwerwiegende gesundheitliche Angelegenheiten des Kindes gemeinsam beantworten. Zum Beispiel eine Organtransplantation oder einen anderen gefährlichen Eingriff.
Vermögenssorge
Auch die Sorge um das Vermögen des minderjährigen Kindes ist Recht und Pflicht der Eltern. Unter Vermögenssorge wird die Verwaltung, Erhaltung und Vermehrung des Vermögens der Kinder durch die sorgeberechtigten Eltern oder eine andere dazu ermächtigte Person verstanden. Hinweis: Die Sorge um das Kindesvermögen ist neben der Personensorge ein weiterer Teil der elterlichen Sorge.
Umgangsrecht
Ein weiteres Elternrecht ist das Umgangsrecht . Der getrennt lebende Elternteil hat das Recht und sogar die Pflicht, mit dem Kind Kontakt zu pflegen . Dem Kind steht ein solches Recht ebenfalls zu. Das Kind ist aber im Unterschied zu den Eltern nicht verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen, sondern nur berechtigt. Hinweis: Möglich ist es auch, das Umgangsrecht einzuklagen , wenn der andere Elternteil das Kind vorenthält.
Deliktunfähigkeit der Kinder
Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig . Für einen Schaden, der von einem unter 7-jährigem Kind verursacht wurde, kann dieses Kind nicht haften. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von 10 Jahren. Für verursachte Schäden müssen also die Eltern des Kindes haften .
Dies steht im engen Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht, bei deren Verletzung die Eltern schadenersatzpflichtig werden können.
Kindesunterhalt
Die Eltern haben die Pflicht, den Kindern sogenannten Kindesunterhalt zu leisten. Leben die Eltern zusammen mit den Kindern in einem Haushalt, gibt es keine genaue Aufteilung, wer was zahlen muss.
Bei getrennten Eltern ist derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, zum Naturalunterhalt verpflichtet. Der getrennt lebende Elternteil ist dem Kind gegenüber zum Barunterhalt verpflichtet. Die Unterhaltshöhe kann sich aber auch ändern, wenn zum Beispiel beide Eltern gleich viel Zeit mit den Kindern verbringen (z.B. im Wechselmodell ). Hinweis: Die Höhe des Barunterhalts errechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich für die Unterhaltshöhe sind Alter des Kindes und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Was passiert, wenn die Eltern sich nicht einigen können?
Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht einigen, muss entweder ein Elternteil nachgeben oder das Familiengericht eingeschaltet werden . Das Gericht kann dann einem Elternteil das sogenannte Alleinbestimmungsrecht für den betreffenden Fall übertragen.
Möglich ist aber auch, dass das Gericht Folgendes entscheidet: Entweder die Eltern einigen sich oder das Vorhaben kann nicht umgesetzt werden. Zum Beispiel, wenn es um die Einschulung in eine Privatschule geht und sich die Eltern nicht einig werden. Hinweis: Bei Streitigkeiten der Eltern muss nicht immer gleich das Familiengericht eingeschaltet werden. Oft braucht dieses mehrere Wochen und auch Monate, bis es tätig wird. Schneller helfen kann mitunter das Jugendamt, eine Familienberatungsstelle , ein Mediator oder auch ein Anwalt für Familienrecht.