Namensänderung nach Scheidung: Kosten, Fristen, Kinder, Doppelname usw.

Rechtsanwalt

"Eine Namensänderung nach Scheidung ist kein großer Aufwand. Nachdem Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in den Händen halten, kann der Nachname beim Standesamt geändert werden. Dabei müssen Sie keine Frist beachten – dies kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach der Scheidung Ihren Namen ändern. Welche Kosten anfallen, wie die Namensänderung bei Kindern erfolgt und vieles mehr, erfahren Sie hier.

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Namensänderung nach Scheidung beantragen
Adobe Stock | Michail Petrov

" Eine Namensänderung nach Scheidung ist kein großer Aufwand. Nachdem Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in den Händen halten, kann der Nachname beim Standesamt geändert werden. Dabei müssen Sie keine Frist beachten – dies kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach der Scheidung Ihren Namen ändern. Welche Kosten anfallen, wie die Namensänderung bei Kindern erfolgt und vieles mehr, erfahren Sie hier. 

1 Wie läuft eine Namensänderung bei Scheidung ab? – Recht einfach erklärt

  1. Wenn Sie bei der Eheschließung einen anderen Nachnamen angenommen haben, können Sie diesen nach einer Scheidung wieder ändern. 
  2. ‌Nachdem die Scheidung rechtskräftig ist, kann das zuständige Standesamt eine Namensänderung durchführen. 
  3. ‌Für die Änderung werden folgende Dokumente benötigt: Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und Personalausweis (oder Reisepass). Für den Fall, dass Sie umgezogen sind, brauchen Sie zusätzlich eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister. 
  4. ‌Beim Standesamt fallen dafür ca. 25 Euro Bearbeitungsgebühr und gegebenenfalls 10 Euro für die beglaubigte Abschrift an. 
  5. ‌Die Kinder aus erster Ehe können ihren Nachnamen nicht ändern. Es sei denn, Sie heiraten erneut. Dann können die Kinder Ihren neuen Nachnamen annehmen, sofern der andere leibliche Elternteil des Kindes der Namensänderung zustimmt. 
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2 Rechtskräftige Scheidung als Voraussetzung für die Namensänderung


‌Um den Familiennamen ändern zu können, muss die Scheidung rechtskräftig sein. Nachdem der Scheidungsbeschluss vom Gericht ausgesprochen wurde, erhält das Ehepaar noch einen Monat Bedenkzeit . Innerhalb dieses einen Monats besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Scheidungsbeschluss zu erheben. Nachdem auch diese Frist verstrichen ist, wird die Scheidung rechtskräftig
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‌Das Ehepaar braucht jetzt für die Namensänderung nur noch ein Dokument, und zwar den Scheidungsbeschluss , der mit einem Rechtskraftvermerk versehen sein muss. Wann bekommt man einen Rechtskraftvermerk? Nachdem die Eheleute den Beschluss angenommen haben, bekommen sie ihn vom Gericht zugesendet. Um die Scheidung offiziell zu bestätigen, senden sie ihn unterschrieben wieder ans Gericht zurück, woraufhin die Ex-Ehegatten schließlich den endgültigen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk erhalten. Der Scheidungsablauf ist somit beendet . Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, den Familiennamen zu ändern, sofern die Ex-Gatten bei der Eheschließung einen neuen angenommen haben. 
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3 Wer kann seinen Nachnamen ändern?


‌In Deutschland dürfen Nachnamen nur unter Voraussetzung eines wichtigen Grundes geändert werden. Eine rechtskräftige Scheidung ist ein ausreichender Grund, der den geschiedenen Ehepartnern eine Namensänderung ermöglicht. 
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‌Anders sieht es im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern aus. Kinder dürfen den Nachnamen nur dann ändern, wenn auch der zweite Elternteil zustimmt . Außer in dem Fall, wenn jener Elternteil, der den Nachnamen ändern möchte, das alleinige Sorgerech t hat. In dem Fall darf dieser Elternteil alleine darüber entscheiden, ob das Kind den neuen Nachnamen annimmt. 
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4 Wo erfolgt die Namensänderung?


‌Jenes Standesamt, welches für Ihre Heirat zuständig ist bzw. war, ist auch für die Namensänderung zuständig. Sollten Sie umgezogen sein, können Sie sich auch bei dem Standesamt melden, das aktuell für Ihren Wohnsitz verantwortlich ist. Für den Fall, dass Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, fällt die Namensänderung ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Standesamts Ihres aktuellen Wohnsitzes. 
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5 Wann kann ich den Nachnamen ändern?


‌Ab dem Zeitpunkt, an dem der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorliegt, kann der Familienname geändert werden. Wie bereits erwähnt, liegt dieser dann vor, nachdem die Monatsfrist nach dem Scheidungsbeschluss verstrichen ist. Oder bereits früher, wenn ein Rechtsmittelverzicht ausgesprochen wurde. Für die Namensänderung besteht keine Frist , weshalb Sie auch nach mehreren Jahren den Familiennamen zu einem beliebigen Zeitpunkt ändern können. 
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6 Doppelname und mehr: Welche Varianten der Namensänderung gibt es? 
 


‌Nach der Scheidung gibt es diverse Möglichkeiten für die Namensänderung. Der Geburtsname oder Mädchenname kann sehr unproblematisch wieder angenommen werden. Lesen Sie nachstehend alle möglichen Varianten für eine Änderung des Nachnamens. 
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  1. ‌Der Geburtsname wird nach der Scheidung wieder angenommen. 
  2. ‌Jener Nachname wird wieder angenommen, der bis zur letzten Eheschließung geführt wurde. Das kann auch der Name aus der vorletzten Ehe sein. 
  3. ‌Dem aktuell geführten Familiennamen kann ein vorher geführter Familienname vor- oder nachgestellt beigefügt werden. Entweder der Nachname bei der Geburt oder der Nachname aus der vorletzten Ehe. Daraus entsteht der sogenannte „ Doppelname “. 
  4. ‌Gibt es aus der letzten Ehe einen Begleitnamen , kann dieser widerrufen werden.

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7 Namensänderung: Beispiel


‌Herr Martin Fischer und Frau Anna Fischer lassen sich scheiden. Frau Fischer hat ihren aktuellen Nachnamen „Fischer“ bei der Eheschließung angenommen. Sie möchte diesen nun wieder loswerden und überlegt, welche der nachstehenden Varianten für sie in Frage kommen. Ihr Geburtsname ist „Weber“. Bevor sie mit Herrn Fischer verheiratet war, war sie mit Herrn Schulz verheiratet gewesen, dessen Nachnamen sie auch damals bei der Eheschließung angenommen hatte. Die nachstehenden 4 Fälle zeigen, welche Namensänderungen möglich wären: 

  1. ‌Frau Fischer nimmt wieder ihren Geburtsnamen, auch Mädchenname genannt, an. Fortan heißt sie also wieder Anna Weber. 
  2. ‌Frau Fischer nimmt jenen Nachnamen an, den sie vor der Heirat mit Herrn Fischer hatte. Demnach heißt sie jetzt wieder Anna Schulz. 
  3. ‌Frau Fischer kann auch ihren Geburtsnamen dem aktuellen Nachnamen vor- oder nachgestellt beifügen. Also entweder „Weber-Fischer“ oder „Fischer-Weber“. Möglich wäre auch folgendes: eine Kombination aus den Nachnamen ihrer vorletzten und letzten Ehe. Somit würde sie Anna Fischer-Schulz oder Anna Schulz-Fischer heißen. 
  4. ‌Angenommen Anna führt aktuell einen Doppel-Nachnamen, zum Beispiel „Weber-Fischer“ oder, weil sie den Nachnamen ihres vorletzten Ehemanns in einem Doppel-Nachnamen beibehalten hat, „Schulz-Fischer“. Nun kann Anna auch einen dieser Beinamen streichen und sich für bloß Weber, Schulz oder Fischer entscheiden. 
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8 Namensänderung bei Kindern

 

8.1 Die Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils ist erforderlich


‌Lassen Sie sich scheiden und ändern Sie Ihren Nachnamen, hat das keine Auswirkungen auf den Nachnamen Ihres Kindes. Das Kind behält weiterhin den bisherigen Nachnamen. 
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‌Oft gibt es Situationen, in denen eine Namensänderung des Kindes angedacht wird. Der Klassiker ist, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erneut heiratet. Eine Wiederverheiratung und die Geburt weiterer Kinder in der neuen Ehe stellen wichtige Gründe dar, die einen Namenswechsel des Kindes rechtfertigen können. 
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‌Angenommen, das Kind lebt bei seiner Mutter, die erneut heiratet und den Nachnamen ihres neuen Ehemannes annimmt. Auch zeugen die Mutter und ihr neuer Ehemann ein Kind. In diesem Fall wäre es möglich, dass alle Mitglieder dieser Familie, außer dem ersten Kind, denselben Nachnamen führen. Damit nun auch das Kind aus erster Ehe den Nachnamen seines nun Stiefvaters annehmen darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
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  1. ‌Der andere leibliche Elternteil, in diesem Fall der Vater, muss der Namensänderung einwilligen, wenn dieser am Sorgerecht beteiligt ist.
  2. ‌Der neue Ehepartner, also der baldige Stiefvater des Kindes, muss der Namensänderung einwilligen.
  3. ‌Das Kind selbst muss einwilligen, wenn es ein Alter von 5 Jahren bereits erreicht hat.
  4. ‌Das Kind muss gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Stiefvater im Haushalt leben.

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‌Sind diese Punkte erfüllt, kann die sogenannte „ Einbenennung “ des Kindes im Standesamt erfolgen. Dabei erhält das Kind den Namen des Stiefelternteils oder einen Doppelnamen, bestehend aus seinem bisherigen Nachnamen und dem Nachnamen des Stiefelternteils. 
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8.2 In Ausnahmefällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils nicht erforderlich


‌Es gibt Umstände, in denen das Familiengericht die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils ersetzen kann. Das Familiengericht bestimmt hierbei von Fall zu Fall. Solche Umstände können dann gegeben sein, wenn die Namensänderung zum Wohle des Kindes erfolgt. Das kann dann der Fall sein, wenn … 

  1. ‌… das Kind den anderen leiblichen Elternteil ablehnt. 
  2. ‌… das Kind wegen seines Nachnamens geärgert wird. 
  3. ‌… das Kind einen schwierigen Umgang mit dem anderen leiblichen Elternteil hat. 
  4. ‌… das Kind einen großen Nachteil durch den bisherigen Nachnamen hat. 
  5. ‌… das Kind seit langer Zeit beim Nachnamen des Stiefelternteils genannt wird. 
  6. ‌… die neue Familie mit dem Stiefelternteil eine Namenseinheit möchte. 
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9 Wie lange dauert die Namensänderung?


‌Die Beantragung beim Standesamt dauert nicht lange, abhängig von der aktuellen Auslastung. Wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind und im Voraus ein Termin ausgemacht wurde, ist die Namensänderung nur ein formaler Akt, der eine gewisse Bearbeitungszeit nach sich zieht. Nach der Bearbeitung brauchen Sie die neue Namensurkunde einfach nur beim zuständigen Standesamt abholen. 
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10 Kosten einer Namensänderung


‌Etwa 25 Euro beträgt die Gebühr für die Namensänderung beim Standesamt. Hierbei sind auch alle Kosten für die Beurkundung mit einberechnet. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kostet ungefähr 10 Euro . Darüber hinaus fallen noch gegebenenfalls weitere Kosten für Namensänderungen in anderen persönlichen Dokumenten an. Zum Beispiel für eine Änderung im Reisepass, Personalausweis usw. 
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11 Welche Unterlagen werden benötigt?


‌Für die Namensänderung im Standesamt brauchen Sie nachstehende Unterlagen: 

  1. ‌Personalausweis bzw. Reisepass 
  2. ‌Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Rechtskraftvermerk wird vom Gericht auf dem Scheidungsbeschluss angebracht) 
  3. ‌Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (wenn Sie beim Wohnsitz-Standesamt eine Namensänderung beantragen, weil Sie nach der Eheschließung Ihre Wohnadresse gewechselt haben) 
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FAQ – Häufig gestellte Fragen