Lebensversicherung als Sicherheit für das Darlehen

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Das Beleihen einer Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen zählt zu einer anerkannten Variante der Besicherung eines Darlehens. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.

 

Ein Pärchen sitzt mit einem Bankmitarbeiter auf einem Tisch und erhält eine Beratung bezüglich ihres Darlehens.
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Das Beleihen einer Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen zählt zu einer anerkannten Variante der Besicherung eines Darlehens. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Artikel. 

Lebensversicherung als Sicherheit


‌Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung kommt es in der Regel zur Finanzierung durch Fremdkapital . Das Fremdkapital wird meistens von der Bank in Form eines Kredits oder eines Darlehens vergeben. 
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‌Bei der Vergabe von Krediten bzw. Darlehen fordern Banken Sicherheiten vom Antragstellen , um im Zweifelsfall den Zahlungsausfall kompensieren zu können. In den meisten Fällen werden vom Kredit- bzw. Darlehensnehmer Immobilien oder teure Wertgegenstände als Sicherheit vorgelegt. 
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‌Aber auch eine Lebensversicherung wird von vielen Banken als Sicherheit akzeptiert. In diesem Fall wird die Bank als Begünstigter der Lebensversicherung eingesetzt. Die Lebensversicherung geht also in den Besitz der Bank über. Sobald der Kredit bzw. das Darlehen getilgt sind, erhält der Kredit- bzw. Darlehensnehmer die Versicherung zurück. 
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‌Natürlich hängt die Akzeptanz der Lebensversicherung als Sicherheit von der Kredit- bzw. Darlehenshöhe ab. Die Voraussetzung für eine Beleihung der Lebensversicherung ist, dass es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt. 
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‌Je höher der Wert des Kredits bzw. Darlehens ist, desto höher muss der Rückkaufswert der Versicherung sein. Der maximale Kredit- bzw. Darlehensbetrag ist höchstens so hoch, wie der Rückkaufswert der Lebensversicherung. 
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‌Der Rückkaufswert bezieht sich auf die Leistungen, welche der Versicherungsnehmer in Zukunft erhalten hätte. Das heißt, je länger in die Lebensversicherung eingezahlt wurde, desto höher ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung. 
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Art des Darlehens


‌Grundsätzlich ist die Beleihung der Lebensversicherung bei jeder Darlehensart möglich. Sowohl die Wahl eines Annuitätendarlehens als auch eines endfälligen Darlehens sind möglich. 
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‌Im Rahmen eines Annuitätendarlehens fällt jede Rate gleich hoch aus. Jedoch ändert sich die Zusammensetzung aus Zins und Tilgung. Der Tilgungsanteil wird zu einem späteren Zeitpunkt höher sein, als zu Beginn der Tilgungsphase. 
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‌Bei einem endfälligen Darlehen erfolgt die Begleichung der Darlehenssumme zu Ende der Laufzeit . Während der Laufzeit werden lediglich die Zinsen bezahlt. Wenn eine Lebensversicherung als Sicherheit verwendet wird, spricht man von einem Policendarlehen. 
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Policendarlehen


‌Als Policendarlehen wird jenes Darlehen bezeichnet, welches durch eine Lebensversicherung besichert wird. Der Unterschied zu regulären Darlehen, welche als Sicherheit eine Lebensversicherung erlauben, ist, dass das Policendarlehen endfällig ist. 
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‌Das bedeutet, dass das Poilcendarlehen als endfälliges Darlehen ausgeführt wird. Bei einem endfälligen Darlehen erfolgen über die gesamte Laufzeit keine Tilgungen der Darlehenssumme, sondern nur die Zahlung der Zinsen. Die Tilgung der Darlehenssumme ist erst am Ende der Laufzeit zu begleichen. 
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‌Diese Art des Darlehens wird nicht nur von Banken , sondern auch von Versicherungsunternehmen oder spezialisierten Finanzdienstleistern angeboten . Außerdem bekommen auch Antragssteller mit schlechter Bonität ein Darlehen und es sind kostenlose Sondertilgungen möglich. 
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‌Im Rahmen eines Policendarlehens kann neben der Lebensversicherung auch die private Rentenversicherung und die Direktversicherung beliehen werden. Bei der Beleihung der Rentenversicherung sollte jedoch beachtet werden, dass der Rückkaufswert dieser über 5.000 € beträgt. 
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‌Die Direktversicherung kann jedoch nur vom Arbeitgeber selbst beleiht werden. Die Beleihung kann aber nur bis zur Höhe des Rückkaufswertes erfolgen. 
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Risikolebens- und Restschuldversicherung


‌Im Falle einer Risikolebensversicherung bezahlt die Versicherungsgesellschaft nach dem Ableben des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme an die Begünstigten aus. Wenn man eine Risikolebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen angibt, wird davon die ausständige Darlehenssumme beglichen und der Rest der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt. 
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‌Im Rahmen einer Restschuldversicherung wird von der Versicherungsgesellschaft lediglich die Restschuld des Darlehens beglichen. Der Vorteil der Restschuldversicherung ist, dass bei sinkender Darlehenssumme die Versicherungsbeiträge sinken, während diese bei der Restschuldversicherung konstant bleiben. 
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‌Die beiden Versicherungen werden in der Regel von Banken angeboten , bei welchen das Darlehen bzw. der Kredit aufgenommen wurden. Natürlich können solche Versicherungen auch bei regulären Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. 
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‌Optional können Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherungen dazu genommen werden. Unter einem Aufpreis der Versicherungsbeträge werden dadurch Fälle einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder einer plötzlichen Arbeitslosigkeit abgesichert. 
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‌Für welche Variante der Versicherung man sich entscheidet, liegt bei jedem selbst. Natürlich ist der Hauptvorteil der Risikolebensversicherung eine zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen, während bei der Restschuldversicherung die sinkenden Versicherungsbeiträge einen großen Pluspunkt aufzeigen. 
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Lebensversicherung als Sicherheit für das Darlehen – Immobilien einfach erklärt