" Bei der Kapitallebensversicherung richten sich die Steuern vor allem nach dem Jahr des Vertragsabschluss. In diesem Beitrag lesen Sie, wie eine kapitalbildende Lebensversicherung zu versteuern ist, was bei monatlicher Auszahlung, Kündigung und Verkauf zu beachten ist und mehr.
Übersicht: Wie wird eine Kapitallebensversicherung versteuert?
Eine Kapitallebensversicherung ist unterschiedlich zu versteuern . Wie das geht, hängt konkret davon ab, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, ob man sich die Versicherung auf einmal oder monatlich als Rente auszahlen lässt und ob man den Vertrag verkauft oder während der Versicherungslaufzeit kündigt. Hinweis: Es wird nicht der volle Auszahlungsbetrag versteuert. Sondern immer nur der Ertrag. Das heißt „eingezahlte Beiträge minus ausgezahlter Summe“.
Exkurs: Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Unter Kapitallebensversicherung (auch „kapitalbildende Lebensversicherung“) versteht man eine Lebensversicherung, die zugleich Altersvorsorge und Todesfallschutz bietet. Verstirbt der Versicherungsnehmer, erhalten die Bezugsberechtigten eine Todesfallsumme ausgezahlt.
Überlebt der Versicherungsnehmer die Versicherungslaufzeit, wird ihm das aufgebaute Kapital für die Altersvorsorge ausgezahlt. Entweder als monatliche Rente oder als Einmalzahlung.
- Mehr zur Kapitallebensversicherung lesen.
Wie wird die Kapitallebensversicherung besteuert?
Ob Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen zu versteuern sind, richtet sich maßgeblich nach dem Datum, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Dabei ist jener Zeitpunkt ausschlaggebend, der auf dem Versicherungsschein angeführt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen braucht man für die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung keine Abgeltungssteuer zu zahlen.
Bei Verträgen vor 2005
Für Kapitallebensversicherungen, welche bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, braucht keine Steuer abgeführt zu werden; sofern alle nachstehenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Vertragslaufzeit beträgt über 12 Jahre .
- Die Beiträge wurden über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren gezahlt.
- Bis spätestens 31.03.2005 wurde der erste Beitrag für die Kapitallebensversicherung gezahlt.
- Die zu leistende Summe (sogenannte „Ablaufleistung“) wird auf einmal und vollständig ausgezahlt.
Hinweis: Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, dann muss man für den vollständigen Ertrag aus der Versicherung Steuern abführen. Achtung: Nicht für die ganze Auszahlung, sondern nur für den Ertrag.
Bei Verträgen ab 2005
Erträge aus ab 01.01.2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen müssen immer versteuert werden. Dabei ist es egal, ob die Erträge per monatlicher Rentenzahlung oder per Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Erfolgt die Auszahlung einmalig, dann wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss man nur 50 % des Ertrags versteuern. Diese sind wie folgt:
- Der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre lang. In diesem Fall erhält man die Auszahlungssumme erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres . Bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, wird erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt.
- Die Leistung wird vollständig und auf einmal ausgezahlt.
- Für nach dem 31. März 2009 abgeschlossene Verträge: Die Todesfallsumme muss mindestens die Hälfte der Beitragsleistung ausmachen.
Hinweis: Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, braucht man nur 50 % des Ertrages in Form von Einkommenssteuer zu versteuern. Ist eine Voraussetzung nicht gegeben, muss man den gesamten Ertrag per Abgeltungssteuer versteuern. Zu versteuern ist aber nur der vollständige Ertrag, nicht die ganze Auszahlung.
Bei monatlichen Zahlungen (Rente)
Es macht außerdem einen Unterschied, ob Erträge monatlich oder alle auf einmal ausgezahlt werden. Erhält man die Erträge jeden Monat ausgezahlt, muss man den „Ertragsanteil“ immer versteuern. Egal, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Auch hier gilt wieder: Nur der Ertragsanteil unterliegt der Steuer, aber nicht die ganze Auszahlungssumme. Hinweis: Wie hoch der Ertragsanteil ist, wird eigens von der Versicherungsgesellschaft berechnet. Maßgeblich dafür ist z.B. das Alter des Rentenbeziehers. Er unterliegt der Einkommenssteuer, nicht der Abgeltungssteuer.
Bei vorzeitiger Kündigung
Wer die Lebensversicherung vorzeitig kündigt (also noch während der Laufzeit), muss die Auszahlungserträge komplett versteuern .#
- Versteuert wird mit dem Steuersatz der Abgeltungssteuer .
- Ein Freibetrag von 801 Euro / Person für Einkünfte aus Kapitalerträgen kann geltend gemacht werden.
Bei Verkauf
Finanziell häufig besser als eine Kündigung ist der Verkauf der Kapitallebensversicherung an eine dritte Person. Der Verkauf von Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, unterliegt keiner Steuerpflicht . Für Verträge mit Abschlussdatum ab 2005 gilt Folgendes:
- Zu versteuern ist folgender Betrag: Verkaufspreis minus der eingezahlten Beiträge .
- Ein Freibetrag von 801 Euro / Person für Einkünfte aus Kapitalerträgen kann beansprucht werden.
Was versteht man unter Abgeltungssteuer?
Die sogenannte Abgeltungssteuer muss für Kapitalerträge im Privatvermögen abgeführt werden. Sie ist eine Art von Quellensteuer . Sie gilt seit 1. Januar 2009 . Ihre Höhe beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und zuzüglich evtl. Kirchensteuer. Hinweis: Diese Steuer braucht man in der Einkommenssteuererklärung nicht anzuführen: Sie wird sofort und automatisch an das Finanzamt gezahlt. Damit wird Steuerhinterziehung entgegengetreten.
Ist eine Kapitallebensversicherung steuerlich absetzbar?
Beiträge einer Kapitallebensversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar: Wenn man den Versicherungsvertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen hat und der Höchstbetrag noch nicht mit anderen Beiträgen aus Vorsorgeaufwendungen aufgefüllt wurden. Diese „anderen Beiträge“ sind solche aus der Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann genau kann man Beiträge zur Kapitallebensversicherung absetzen?
1) Was abgesetzt werden kann, kommt in erster Linie darauf an, in welchem Jahr die Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurde und wer versichert ist. Abgesetzt können Beträge nur werden, wenn der Vertrag vor 2005 eingegangen wurde.
2) Es gibt sogenannte Höchstbeträge , die mit Beiträgen für die Kapitallebensversicherung ausgeschöpft werden können.
3) Beiträge zu Lebensversicherungen sind steuerlich sogenannte „ Vorsorgeaufwendungen “. Neben den Beiträgen zu Lebensversicherungen gibt es aber auch noch andere Beiträge aus Vorsorgeaufwendungen. Zum Beispiel Beiträge für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung .
4) Diese anderen Beiträge müssen zuerst von der Steuer abgesetzt werden. Für sie gibt es aber keine Beschränkung. Man kann sie in voller Höhe angeben. Diese Regelung gibt es seit 2010. Da sie häufig recht hoch sind, überschreiten sie oft den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für Lebensversicherungen.
5) Daher bleibt in der Praxis oft kein Platz mehr für das Absetzten der Lebensversicherung.
Wie hoch ist der abzugsfähige Höchstbetrag?
Beiträge zur Kapitallebensversicherung können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, wenn sie bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten. Es gelten folgende Höchstbeträge:
- Arbeitnehmer und Beamte = 1.900 Euro
- Selbstständige = 2.800 Euro
- Gemeinsam veranlagte Arbeitnehmer-Ehepartner = 3.800 Euro
- Gemeinsam veranlagte Ehepartner (ein Ehegatte = Arbeitnehmer, der andere = selbstständig) = 4.7000 Euro
- Gemeinsame veranlagte Ehepartner (beide Ehegatten sind selbstständig) = 5.600 Euro