Erbschaftssteuer umgehen – 8 Tipps, um Steuern zu sparen

Rechtsanwalt

Steuern sparen beim Erben ist ein großes Thema. Zu Recht. Denn: Je höher das geerbte Vermögen, desto schwerer wiegt meist die Steuerlast. Glücklicherweise gibt es aber legale Tricks zur Umgehung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. In diesem Beitrag werden die 7 wichtigsten vorgestellt.

Erblasser und Neffe umgehen Erbschaftssteuer legal und feiern.
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Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen? – Überblick


‌Im Folgenden werden Varianten vorgestellt, mit denen man die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer legal umgehen kann. Erbschaftssteuer kann im Erbfall, Schenkungssteuer bei einer Schenkung (Übertragung zu Lebzeiten ohne Gegenleistung) anfallen. Das deutsche Recht macht bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer grundsätzlich keinen Unterschied. 
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‌Möglichkeiten, wie man die Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer legal umgehen kann: 


‌Ob aber überhaupt eine Steuer anfällt, hängt von der Höhe des Nachlasses bzw. der Schenkung ab. Es gibt einen Grenzwert, bei dessen Überschreitung Steuer fällig wird. Dieser Grenzwert wird auch „ Freibetrag “ genannt. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es einen andern Freibetrag. Ehegatten z.B. müssen eine Erbschaft oder Schenkung versteuern, wenn sie mehr als 500.000 Euro wert ist. Im Vergleich: Für Lebensgefährten fallen bereits Steuern ab einem geerbten Vermögen von 20.000 Euro an.  Hinweis: Wann ist Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu zahlen? Welche Steuerklassen gibt es? Wie hoch sind die Steuerfreibeträge? Der Beratungsbeitrag „ Erbschaftssteuer “ erklärt das Wichtigste zur Erbschaftssteuer. Im Artikel „ Erbschaftssteuererklärung “ wird erklärt, worauf bei einer Steuererklärung zu achten ist.

Tipp 1: Steuerfreibeträge nutzen


‌Liegt der Wert der Erbmasse unter der Freibetragsgrenze , fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Da der Wert relativ hoch angesetzt ist, brauchen viele Erben in Deutschland gar keine Steuer für Erbschaft zahlen. Das Gleiche gilt für Schenkungen. 
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‌Das Gesetz knüpft die Steuerhöhe an den Verwandtschaftsgrad , der zwischen Erblasser und Erbe bzw. Schenker und Beschenktem besteht, und an die Höhe des erworbenen Vermögens . Verschiedene Personengruppen sind dabei in unterschiedliche Kategorien eingestuft, auch Steuerklassen genannt. 

Tipp 2: Erbschaft aufteilen


‌Übersteigt die Nachlasshöhe den Steuerfreibetrag, kann der Erblasser die Erbschaft auch auf mehrere Erben (und möglicherweise Vermächtnisnehmer) aufteilen. Jeder einzelne Erbe muss nur für seinen eigenen Erbteil Erbschaftssteuer zahlen, sofern dieser höher als der Freibetrag ist. Wenn der Erblasser den Nachlass klug aufteilt, kann er also ein hohes Nachlassvermögen steuerfrei vererben. 

Teilungsanordnung formulieren


‌Als ein geeignetes Werkzeug, um Vermögen an mehrere Erben ( Erbengemeinschaft ) zu vererben, kommt die sogenannte Teilungsanordnung in Frage. 

  • Die Teilungsordnung ist eine Formulierung des Erblassers im Testament oder Erbvertrag , mit der er anordnet, wie der Nachlass genau aufzuteilen ist.
  • Das Gute an einer Teilungsanordnung ist zudem, dass sie oft Erbenstreitigkeiten vermeiden kann, weil von Anfang an klar ist, wie die Nachlassteilung erfolgen muss.
  • Mit einer Teilungsanordnung weist der Erblasser also einzelnen Erben bestimmte Vermögenswerte zu.
  • Eine Teilungsanordnung kann mit Wertausgleich oder ohne Wertausgleich ( Vorausvermächtnis ) erfolgen.

 Beispiel: Frau Eckhart erstellt ein Testament. Darin setzt sie ihre drei Töchter, Luise, Karin und Marion, als Alleinerben ein. Jedes Kind soll jeweils ein Drittel erben. Der Nachlass beträgt insgesamt eine Million Euro. Frau Eckhart schreibt ins Testament, welche Tochter welche Vermögensgegenstände konkret bekommt. Zusätzlich bekommt die talentierte Violinistin Luise noch die wertvolle Geigensammlung ihrer Mutter. Es soll kein Wertausgleich erfolgen. 
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‌Letztendlich bleiben erben alle drei Töchter weniger als 400.000 Euro. Deshalb muss keine von ihnen Erbschaftssteuer zahlen. Frau Eckhart hat aus erbschaftssteuerlicher Sicht klug gehandelt. > Mehr zu Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis. 
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Tipp 3: Schenkung zu Lebzeiten bzw. „vorweggenommene Erbfolge“


‌Einen Freibetrag gibt es nicht nur für Erbschaften, sondern auch für Schenkungen. Eine Schenkung erfolgt im Gegensatz zu einer Erbschaft noch zu Lebzeiten des Schenkers. Hierfür haben sich daher auch die Begriffe „Übertragung zu Lebzeiten“ und „vorweggenommene Erbfolge“ verbreitet. 

Wichtiger Unterschied zur Erbschaft

  • Vorweggenommene Erben (Beschenkte) können alle 10 Jahre ihren Steuerfreibetrag ausschöpfen.
  • Das heißt aber auch: Die Person, die den Freibetrag geltend machen möchte, muss alle Schenkungen zusammenrechnen, die er in den letzten 10 Jahren erhalten hat.
  • Übersteigen dann die Schenkungen zusammengerechnet die Freibetragshöhe, muss Steuer gezahlt werden.
  • Die vorweggenommene Erbfolge ist ein sehr beliebtes Mittel, mit dem man Erbschaftssteuer sparen bzw. umgehen kann.
  • „Vorweggenommene Erbfolge“ wird sie deshalb genannt, weil der (zukünftige) Erblasser die „Erbfolge“ mit einer Übertragung zu Lebzeiten an den (zukünftigen) Erben vorwegnimmt.

 Beispiel: Anton Koch schenkt seinem Sohn Lars ein Haus. Weil das Haus 700.000 Euro wert ist, beschließt er, dem Sohn das Haus zu schenken, anstatt zu vererben. Er macht das folgendermaßen: 
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‌1) Zuerst überschreibt er Lars einen Teil des Hauses im Wert von 400.000 Euro. Dieser Übergang ist steuerfrei, weil für Kinder ein 400.000-Euro-Freibetrag gilt. 
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‌2) Dann wartet Vater Anton 10 Jahre lang. Nachdem die 10-Jahres-Frist verstrichen ist, überschreibt er Lars den restlichen Teil im Wert von 300.000 Euro. Auch für die zweite Übertragung fällt keine Schenkungssteuer an. 
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‌Hätte der Vater das Haus vererbt, müsste der Sohn den Betrag, der die 400.000 Euro übersteigt (also einen Betrag von 300.000 Euro) mit einem gewissen Prozentsatz versteuern. 
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‌Mehr zur genauen Steuerberechnung im Beitrag Erbschaftssteuer .

Klauseln und Gegenleistungen


‌Im Übertragungsvertrag können zusätzlich Klauseln und Bedingungen formuliert werden, mit denen sich der Beschenkte zu einer Gegenleistung verpflichtet. Zum Beispiel, dass der Beschenkte den Schenker bis seinem Tod pflegen muss, oder, dass das Geschenk wieder auf den Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt. 

 

Tipp 4: Supervermächtnis formulieren


‌Das Supervermächtnis ist ein weiteres Werkzeug, mit dem die Steuerlast reduziert oder umgangen werden kann. Vor allem bei hohen Vermögenswerten ist das Supervermächtnis sinnvoll. Es kann in einem Berliner Testament formuliert werden. 
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‌Durch die Voll- und Schlusserbschaft im Berliner Testament, kommt es zu zwei Erbgängen, die zwei Mal zu versteuern sind, sofern das Vermögen den Steuerfreibetrag übersteigt. Das kann zu einem erheblichen Steuernachteil führen: 
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‌1) Erster Ehegatte stirbt: Der Nachlass des erstversterbenden geht an überlebenden Ehegatten bzw. Vollerben. 
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‌2) Zweiter Ehegatte stirbt: Der Nachlass des erstversterbenden sowie des letztversterbenden Ehegatten geht an die Kinder bzw. „Schlusserben“ (meist sind die Kinder als Schlusserben eingesetzt). 

Funktion des Supervermächtnisses

  • Ein Ehepaar formuliert ein Berliner Testament, in dem sich die Ehepartner wechselseitig als Alleinerben einsetzen. Darin wird auch ein „Supervermächtnis“ formuliert.
  • Wenn nun der erste Ehepartner stirbt, kann der überlebende Ehepartner den Schlusserben ein Vermächtnis mit einer bestimmten Höhe aussetzen.
  • Dadurch kann er möglicherweise den Nachlasswert so weit verkleinern, dass weder er als Vollerbe noch die Schlusserben Steuern zahlen müssen.
  • Das Entscheidende bei einem Supervermächtnis ist, dass der überlebende Ehegatte (Vollerbe) bestimmen kann, ob, wann und in welcher Höhe er den Schlusserben ein Vermächtnis aussetzt.


‌Nachstehend ein Beispiel aus der Praxis zum besseren Verständnis:  Beispiel: Thomas und Heike Altmann setzen sich in einem Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben und ihren Sohn David als Schlusserben ein. Sie wollen Steuern sparen, weshalb sie im gemeinschaftlichen Testament auch ein Supervermächtnis formulieren. 
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‌Einige Jahre später verstirbt Herr Altmann und seine Frau erbt den Nachlass ihres Gatten in der Höhe von 600.000 Euro. Frau Altmann selbst hat ein Vermögen im Wert von 200.000 Euro auf der Seite. Nach dem Tod des Ehegatten setzt sie ihrem Sohn ein Vermächtnis von 400.000 Euro aus. Dieses Vermächtnis ist für David steuerfrei, weil es den Freibetrag nicht übersteigt. Dadurch verkleinert sich der Vermögenswert, den Frau Altmann vom Gatten erbt, auf 200.000 Euro. Sie muss also keine Erbschaftssteuer zahlen. 
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‌Wenn dann irgendwann Frau Altmann verstirbt, erbt David das gesamte Vermögen seiner Eltern (Einheitsprinzip). Sodann geht noch einmal ein Wert von 400.000 Euro auf David über – erneut steuerfrei.

 

Tipp 5: Verwandtschaftsbeziehung herstellen


‌Ein anderer Weg, die Steuer zu umgehen, ist die Herstellung eines Verwandtschaftsverhältnisses. Dafür kommen grundsätzlich zwei Dinge in Frage: 

  • Heirat
  • Adoption 

Verwandtschaft durch Heiraten


‌Gehen zum Beispiel zwei Lebensgefährten eine Ehe ein, erhöht sich der Steuerfreibetrag für den überlebenden Ehegatten um ein vielfaches, wenn der andere verstirbt.  Beispiel: Stirbt einer der Lebensgefährten, darf der überlebende Lebensgefährte gerade einmal Vermögen im Wert von bis 20.000 Euro unversteuert lassen. Ein überlebender Ehegatte hingegen braucht bei einem Erbteil im Wert von bis zu 400.000 keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Hier macht sich ein massiver Unterschied bemerkbar.

Verwandtschaft durch Adoption


‌Auch durch eine Adoption kann eine rechtliche Eltern-Kind-Verwandtschaftsbeziehung und damit eine bessere Steuerklasse herbeigeführt werden. Die Adoption eines Stiefkindes ist im Hinblick auf Steuern sparen jedoch nicht nötig: Denn: Stiefkinder haben den gleichen Steuerfreibetrag wie leibliche Kinder. 
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Tipp 6: Bestimmte Regeln bei Immobilien


‌Beim Vererben von Immobilien gibt es einige spezielle Regelungen. Erbt ein überlebender Ehepartner von seinem verstorbenen Ehepartner oder Kinder von einem verstorbenen Elternteil eine Immobilie, kann die Erbschaftssteuer auch folgendermaßen umgangen werden: 

  • Erben müssen mindestens 10 Jahre nach dem Erbfall in der Immobilie wohnen bleiben.
  • Die Wohnung oder das Haus darf innerhalb dieser 10 Jahre nicht verkauft oder vermietet werden.
  • Möglich ist auch, die Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch für die Wohnung eintragen zu lassen.

 Achtung: Erben müssen innerhalb von 6 Monaten in die Immobilie einziehen, damit dieser Steuervorteil nicht verfällt. 


Tipp 7: Erbschaft ausschlagen


‌Schließlich führt auch eine Erbausschlagung dazu, dass keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Wer die Erbschaft ausschlägt, lehnt den Eintritt in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers ab. Mit der Erbausschlagung schlägt eine erbberechtigte Person ihr Erbrecht und damit den gesamten Nachlass (sowohl Aktivnachlass als auch Passivnachlass) aus. 
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Tipp 8: Anwalt beauftragen


‌Das Erbrecht im Allgemeinen und die Erbschaftssteuer im Speziellen können Erblasser und Erben vor große Herausforderungen stellen. Die Themen sind komplex und detailreich. Umso mehr kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Erbrecht zu beauftragen. Es kann – muss aber nicht unbedingt – ein Fachanwalt für Erbrecht sein. Wichtig ist, dass der Anwalt bereits eine Weile Erfahrung mit erb- bzw. steuerrechtlichen Themen hatte. 
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‌Heutzutage kann man schnell und unverbindlich einen Anwalt online kontaktieren. Da es beim Vererben & Erben häufig um eine Menge Vermögen geht, sollte man also lieber kein Risiko eingehen und sich rechtlich beraten lassen. Es wäre äußerst unangenehm für Erben, wenn sie unnötig viele Steuern zahlen müssten. Mit entsprechenden Maßnahmen lassen sich solche Fehler verhindern.

Erbschaftssteuer umgehen – Recht einfach erklärt