Für uneheliche Kinder gilt das gleiche Erbrecht wie für eheliche: Sie sind Erben 1. Ordnung und damit neben den Ehegatten zuerst erbberechtigt. Ein Pflichtteilsanspruch besteht. Das war aber nicht immer so: Bis 2009 wurden uneheliche Kinder mit Geburtsjahr vor 1949 im Erbrecht noch benachteiligt.
Was erbt ein uneheliches Kind?
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Beide erben gesetzlich jeweils von der leiblichen Mutter sowie vom leiblichen Vater. Kinder sind Verwandte erster Ordnung und deshalb in der gesetzlichen Erbfolge vorrangig erbberechtigt.
Enterbte uneheliche Kinder haben nur Anspruch auf den Pflichtteil. Gibt es aber zum Beispiel eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments und ist ein uneheliches Kind im Testament nicht erwähnt, so ist dieses Kind enterbt .
Hinweis: Uneheliche und eheliche Kinder sind im Erbrecht vollkommen gleichgestellt. Beide erben immer von den leiblichen Eltern.
Haben uneheliche Kinder Anspruch auf Pflichtteil?
Auch uneheliche Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch. Das führt nicht selten zu Konflikten mit ehelichen Kindern. Es gibt Erbfälle, in denen vorerst niemand Bescheid weiß, dass weitere Kinder des Verstorbenen existieren. Möglicherweise wusste niemand über diese Kinder, weil der Erblasser keinen Kontakt zu ihnen hatte.
Hier liegt die Frage nahe, ob sie zum Beispiel durch den nicht vorhandenen Kontakt überhaupt anspruchsberechtigt sind. Die Antwort ist klar: Ja, uneheliche Kinder können einen Pflichtteil einfordern .
Achtung: Der Pflichtteil beträgt auch für nichteheliche Kinder 50 % der gesetzlichen Erbquote. Er muss innerhalb von 3 Jahren ab Ende des Kalenderjahrs, in dem das Kind über den Erbfall erfahren hat, geltend gemacht werden.
Erbrecht für nichteheliche Kinder vor 1949 geboren
Nicht immer waren eheliche und nichteheliche Kinder im Erbrecht gleichberechtigt. Bis 1970 waren nichteheliche Kinder mit ihrem leiblichen Vater laut Gesetz nicht einmal verwandt. Gegenüber dem Vater konnten sie nur einen Erbersatzanspruch geltend machen. Gesetzlich waren sie nur mit der Mutter verwandt.
2009 gab es eine umfangreiche Gesetzesänderung: Seither sind eheliche und uneheliche Kinder im Erbrecht absolut gleichgestellt – auch jene mit Geburtsdatum vor 1949. Hat der Vater also ein uneheliches Kind, ist dieses Kind auch nach ihm voll erbberechtigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat damals die in Deutschland geltende Regelung als menschenrechtswidrig verurteilt. Daraufhin musste ein neues Gesetz her.
Wie erfährt ein uneheliches Kind vom Tod des Erblassers?
Normalerweise kann davon ausgegangen werden, dass alle Verwandten des Erblassers automatisch von dessen Tod erfahren. Unter Umständen ist das aber nicht so.
- Gericht sendet Benachrichtigung: Ist ein amtlich verwahrtes Testament vorhanden, bekommen die eingesetzten Erben in jedem Fall eine Benachrichtigung vom Nachlassgericht.
- Gericht sucht nach Erben: Ist ein Erbe nicht auffindbar, werden in Tageszeitungen Anzeigen geschaltet und / oder ein Nachlasspfleger kümmert sich um die weitere Suche. Innerhalb einer angemessenen Frist wird dann nach Erben geforscht.
- Selbst aktiv werden: Angenommen, ein uneheliches Kind ist hinsichtlich Erbschaft misstrauisch, nachdem es vom Tod des Erblassers erfährt. Es kann sich selbstständig beim Nachlassgericht melden und herausfinden, wie es um die Erbschaft steht.
Gilt das Erbrecht für uneheliches Kind, wenn Vaterschaft nicht anerkannt ist?
Ist die Vaterschaft rechtlich nicht anerkannt, gibt es auch kein gesetzliches Erbrecht für das Kind. Eine Vaterschaft kann auf zwei Arten anerkannt werden:
1. Vater erklärt die Vaterschaft: Der Vater kann seine Vaterschaft erklären. Zuständige Stellen: Amtsgericht, Jugendamt, Notar, Standesamt. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen, damit sie gültig ist. Weigert sich die Mutter, kann der Vater beim Familiengericht beantragen, seine Vaterschaft festzustellen.
2. Beantragung einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft: Das ist auch nach dem Todesfall des Vaters möglich. Allerdings muss unter diesen Umständen so schnell als möglich eine Gewebeprobe des Vaters entnommen werden – noch bevor eine Beerdigung oder Einäscherung stattfindet. Diese Probe braucht man für den DNA-Test auf Vaterschaft.
Hinweis: Bringt eine Frau in aufrechter Ehe ein Kind zur Welt, braucht es keine Vaterschaftsfeststellung. Es wird automatisch davon ausgegangen, dass der Ehemann der Vater des Kindes ist.
Verjährung beim Erbrecht für uneheliches Kind
Wie lange kann das Kind den Anspruch auf den Nachlass oder Pflichtteil geltend machen? Das Gesetz macht für nichteheliche Kinder keinen Unterschied:
- Verjährung des Erbanspruchs: 30 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die anderen Erben die Erbschaft in Besitz genommen haben
- Verjährung des Pflichtteilanspruchs: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers und der Enterbung erfahren hat